Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Für Reparatur, Installation und Altgeräteentsorgung in Wien und Umgebung.
1 Anbieter und Geltungsbereich
Vertragspartner ist Rustam Doschlakiev, Einzelunternehmer, tätig unter RSHG – Reparaturservice Haushaltsgeräte, Pasettistraße 9/21, 1200 Wien, Österreich. Kontakt: kundenservice@rshg.at, Telefon +43 690 2009 60 66, Website https://rshg.at.
RSHG erbringt Vor-Ort-Dienstleistungen: Reparatur und Installation von Haushaltsgeräten sowie Altgeräteentsorgung. Ein Verkauf von Haushaltsgeräten wird nicht angeboten. Diese AGB gelten für die vereinbarten Dienstleistungsaufträge, wenn sie vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt und wirksam vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Die besonderen Verbraucherrechte gelten für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.
2 Anfrage und Beauftragung
Eine Nachricht über Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder WhatsApp ist zunächst eine Anfrage. Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt nur deren Empfang. Ein kostenpflichtiger Auftrag entsteht erst durch die Einigung über die beauftragte Leistung und deren Preis oder nachvollziehbare Preisberechnung. Die Vereinbarung eines Termins ist verbindlich, wenn beide Seiten sie bestätigen.
Vor der Beauftragung informiert RSHG über Leistungsumfang, Pauschale, mögliche Zusatzkosten und den vereinbarten Leistungszeitpunkt. Verbraucher erhalten die gesetzlich erforderlichen Informationen und Vertragsbestätigungen auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail. Gesetzliche Sonderregeln für von RSHG eingeleitete Telefonate werden eingehalten.
3 Prüfung und Reparatur
RSHG prüft das gemeldete Problem am vereinbarten Einsatzort. Ist eine Reparatur möglich, werden die erforderlichen Arbeiten und gegebenenfalls benötigten Ersatzteile erläutert. Kostenpflichtige Zusatzarbeiten und Ersatzteilbestellungen erfolgen erst nach Zustimmung des Kunden zu Umfang und Kosten. Ergibt sich weiterer Aufwand, wird vor dessen Ausführung eine neue Zustimmung eingeholt.
Ist die Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, teilt RSHG dies mit. Die nachfolgende Kostenregel gilt unabhängig davon, ob eine weitere Reparatur beauftragt wird.
4 Kein Reparaturerfolg und ungeklärter Fehler
Bei einem Totalschaden oder wenn eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, berechnet RSHG 139 € für Anfahrt und Begutachtung. Diese Kosten werden vor der Beauftragung mitgeteilt. Findet RSHG den Fehler nicht, zahlt der Kunde für diesen Reparatureinsatz nichts; auch Anfahrt und Begutachtung werden dann nicht berechnet. Gesetzliche Rechte wegen mangelhafter Leistungen bleiben bestehen.
5 Preise und Zusatzkosten
Alle vereinbarten Preise sind Endpreise in Euro. RSHG nimmt die Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG in Anspruch; Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen.
Für Reparatureinsätze gelten folgende derzeitige Konditionen, soweit sie vor Vertragsabschluss vereinbart werden: werktags in Wien zwischen 07:00 und 18:00 Uhr 139 € einschließlich Anfahrt und 60 Minuten Arbeitszeit; abends und am Wochenende 150 € Notdienstpauschale; Wien Umgebung 150 bis 180 € je nach Entfernung. Im Umland wird der konkrete Betrag vorab genannt. Welche Arbeitszeit die Abend-, Wochenend- oder Umlandpauschale enthält, wird ausdrücklich vor der Beauftragung vereinbart.
Zusätzliche Arbeitszeit kostet 70 € pro Stunde. Abrechnungseinheit und voraussichtlicher zusätzlicher Zeitaufwand werden vor Beginn der zusätzlichen Arbeiten vereinbart. Material und Ersatzteile können gesondert berechnet werden, wenn der Kunde deren Preis vorab zugestimmt hat. Die besondere Regel in Abschnitt 4 geht diesen allgemeinen Preisregeln vor.
Für einen vereinbarten Auftrag gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Spätere Änderungen der Website-Preisliste ändern diesen Auftrag nicht. Gesetzliche Preisinformationspflichten bleiben bestehen.
6 Kostenvoranschläge und Ersatzteile
Ein Kostenvoranschlag gegenüber Verbrauchern ist verbindlich, sofern er nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet wurde. Wird erkennbar, dass vereinbarte Kosten überschritten würden, informiert RSHG den Kunden vor Fortsetzung der betroffenen Arbeiten über den Grund und die Mehrkosten. Weitere kostenpflichtige Arbeiten werden erst nach Zustimmung durchgeführt. Gesetzliche Rechte im Zusammenhang mit Kostenüberschreitungen bleiben bestehen.
Eine gesonderte Vergütung für die Erstellung eines Kostenvoranschlags wird nur verlangt, wenn der Kunde vor dessen Erstellung ausdrücklich auf diese Kosten hingewiesen wurde und zugestimmt hat. Ersatzteile werden nach Freigabe bestellt. Lieferzeiten werden nach dem verfügbaren Kenntnisstand mitgeteilt; ein verbindlich vereinbarter Fertigstellungstermin bleibt verbindlich. Gesetzliche Rücktritts- und Gewährleistungsrechte werden durch eine Bestellung nicht ausgeschlossen.
7 Installation und Altgeräteentsorgung
Bei Installationen werden das Gerät, die erforderlichen Arbeiten, der Zustand der vorhandenen Anschlüsse und der Preis individuell vereinbart. Änderungen an Anschlüssen, Aus- oder Umbauten und zusätzlich benötigtes Material werden nur nach gesonderter Zustimmung zu Umfang und Kosten ausgeführt.
Die Abholung und der Abtransport eines frei zugänglichen, abholbereiten Altgeräts innerhalb Wiens kosten ab 80 €. Der konkrete Endpreis wird vor der Beauftragung vereinbart. Abholbereit bedeutet: Das Gerät ist entleert und für den vereinbarten Abtransport vorbereitet. Ein erforderlicher Ausbau, das sichere Trennen von Anschlüssen, schwierige Transportwege und weitere Geräte werden vorab geklärt und bei Beauftragung gesondert vereinbart. Die Entsorgung erfolgt nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
8 Zugang und Vorbereitung
Der Kunde ermöglicht zum vereinbarten Zeitpunkt den Zugang zum Gerät und nennt bekannte Umstände, die für die sichere Ausführung wichtig sind, beispielsweise beengte Zugänge oder beschädigte Anschlüsse. RSHG erläutert notwendige Vorbereitungen vorab. Arbeiten an elektrischen oder wasserführenden Anschlüssen, die Fachkenntnisse erfordern, müssen Kunden nicht selbst durchführen. Erkennt RSHG eine Gefahr, wird die Arbeit bis zur Klärung unterbrochen und das weitere Vorgehen abgestimmt.
9 Rechnung und Zahlung
Der Kunde erhält eine Rechnung mit den beauftragten Leistungen, verwendeten Ersatzteilen und dem vereinbarten Preis. Die Rechnung ist bei Abschluss des jeweiligen Einsatzes direkt vor Ort zu bezahlen, soweit vorab keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Die angebotenen Zahlungsmittel werden vor der Beauftragung mitgeteilt. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei mangelhaften oder nicht vollständig erbrachten Leistungen, bleiben unberührt.
10 Termine und Änderungen
Ein vereinbarter Termin muss spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn per Telefon unter +43 690 2009 60 66 oder per E-Mail an kundenservice@rshg.at storniert werden. Für einen Ersatztermin stimmen wir uns mit Ihnen ab. Kann RSHG einen Termin nicht einhalten, informieren wir Sie möglichst früh.
Diese 24-Stunden-Regel gilt für vertragliche Terminabsagen und schränkt ein gesetzliches Rücktrittsrecht nicht ein. Diese AGB legen keine pauschale Storno-, Ausfall- oder Leerfahrtgebühr fest. Gesetzliche Ansprüche bei einer schuldhaften Vertragsverletzung bleiben unberührt. Die Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts löst keine Vertragsstrafe aus.
11 Garantie, Gewährleistung und Haftung
RSHG gewährt auf Ersatzteile, die RSHG bei einer Reparatur liefert und einbaut, eine freiwillige Garantie von sechs Monaten ab Abschluss der Reparatur und Übergabe des Geräts. Die Garantie gilt für die auf der Rechnung bezeichneten eingebauten Ersatzteile bei Einsätzen in Österreich. Garantiegeber ist Rustam Doschlakiev, RSHG – Reparaturservice Haushaltsgeräte, Pasettistraße 9/21, 1200 Wien, Österreich.
Die Garantie umfasst Material- und Herstellungsfehler, die sich innerhalb dieser sechs Monate bei bestimmungsgemäßer Verwendung zeigen. Im Garantiefall wird das betroffene Ersatzteil ohne Kosten für den Kunden repariert oder ausgetauscht; erforderliche Arbeiten und Anfahrt zur Behebung dieses Garantiefalls sind eingeschlossen. Nicht erfasst sind normaler Verschleiß sowie Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder äußere Einwirkungen verursacht wurden. Die Garantie betrifft das eingebaute Ersatzteil und ist keine Garantie für das gesamte Gerät oder andere, nicht reparierte Bauteile.
Zur Inanspruchnahme melden Sie den Fehler unter kundenservice@rshg.at oder +43 690 2009 60 66 und nennen nach Möglichkeit Rechnungsnummer, Einbaudatum und betroffenes Ersatzteil. RSHG stimmt die Prüfung und Behebung mit Ihnen ab. Die Garantiebedingungen werden dem Kunden spätestens bei Abschluss der Reparatur auf Papier oder per E-Mail zur Verfügung gestellt.
Diese sechsmonatige Garantie besteht zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung. Gesetzliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche werden weder ausgeschlossen noch auf sechs Monate verkürzt. Für Reparatur- und Installationsarbeiten gelten insbesondere die einschlägigen Regeln des ABGB und bei Verbrauchergeschäften des KSchG. Für Arbeiten an beweglichen Sachen beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe der Leistung. Gesetzliche Rechte hinsichtlich verwendeter Ersatzteile bleiben unberührt.
Mängel können unter den in Abschnitt 1 angegebenen Kontaktdaten gemeldet werden. RSHG prüft die Beanstandung und erfüllt berechtigte gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Verbesserung oder Austausch und, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, auf Preisminderung oder Vertragsauflösung. Eine zeitnahe Meldung erleichtert die Prüfung; diese Bitte begründet keine zusätzliche Ausschlussfrist. Die Haftung von RSHG wird durch diese AGB nicht eingeschränkt.
12 Datenschutz und anwendbares Recht
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Informationen zu Zwecken, Empfängern und Betroffenenrechten stehen in der gesonderten Datenschutzerklärung unter https://rshg.at/datenschutz/. Die Annahme dieser AGB ist keine Einwilligung in Werbung.
Es gilt österreichisches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzbestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für die Zuständigkeit der Gerichte gelten die gesetzlichen Regeln; ein ausschließlicher Gerichtsstand Wien wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.
